21 J.________ zu Beginn der Einvernahme vom 3. Juli 2019 nicht reagierte (pag. 215 Z. 26 f.), vermag die klare Beweislage nicht zu erschüttern. 8.5.4 Zur Gesamtmenge Kokain im Besonderen Berechnung anhand der Ausgaben von C.________ Bei der Gesamtmenge Kokain sind die Aussagen von C.________ heranzuziehen. C.________ machte sowohl Aussagen zur Gesamtmenge Kokaingemisch, das er beim Beschuldigten bezogen haben will, als auch zum Gesamtbetrag, den er für die Finanzierung des Kokains aufgewendet haben will (vgl. u.a. pag 141 Z. 126 ff.; 142 Z. 182 ff.; 143 Z. 237 ff.;