_ eingestanden, so dass C.________ den Beschuldigten mehrfach gesehen und sein Erscheinungsbild hat einprägen können. Letztlich ist auffällig, dass der Beschuldigte J.________ so beschrieb, wie C.________ die Ferienvertretung (im Vergleich zum Beschuldigten kleiner und mit hellerer Hautfarbe, vgl. pag. 227 Z. 610; C.________: pag. 154 Z. 115; 155 Z. 165 f.; 159 Z. 105 ff.). Offenbar versuchte der Beschuldigte damit, der von ihm organisierten Ferienvertretung die «Hauptrolle» zuzuschieben und sich selbst als Ferienvertretung darzustellen, der während der Auslandabwesenheit von K.________ und J.________ nur wenige Male Kokain an C.________ veräusserte.