134 Z. 183 f.). Auch zum Vorhalt, dass im Abfall in der Küche ein Plastiksack gefunden worden sei, in welchem sich zwei leere Kokainfingerlinge befunden hätten, sagte sie aus, nichts dazu sagen zu können. Wenn sie solche festgestellt hätte, hätte sie geschimpft (pag. 134 Z. 186 ff.). Dass der Beschuldigte die leeren Kokainfingerlinge im Abfall in der Küche entsorgte (pag. 134 Z. 186 ff. und pag. 137), lässt darauf schliessen, dass er sich keine grosse Mühe machte, den Kokainhandel vor seiner Ehefrau geheim zu halten.