696 Z. 31 f.). Insgesamt sind die Aussagen des Beschuldigten alles andere als glaubhaft und ein weiteres starkes Indiz, dass der Beschuldigte deutlich mehr im Kokainhandel involviert war, als er zugeben wollte. Selbst, was sich aufgrund der erdrückenden Beweislage kaum abstreiten liess, gab er nur teilweise und stark beschönigend zu. Aussagen von H.________ Die Aussagen der Ehefrau des Beschuldigten sind wenig aussagekräftig. Sie will vom Kokain nichts mitbekommen haben und sagte aus, dass sie es ihm ansonsten ausgetrieben hätte, es sei schrecklich (pag. 134 Z. 183 f.).