_ und J.________; vgl. u.a. pag. 226 Z. 593 ff.) und davon, dass es fünf Treffen und insgesamt ca. 30 Gramm Kokaingemisch gewesen seien (pag. 225 Z. 546 und 549), wobei er das Kokain jeweils bei einem Mann aus L.________(Land) bezogen habe (vgl. pag. 222 ff. Z. 401 ff.). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab er dann an, dass es keine lange Periode, sondern nur einige Male gewesen seien und dass er sich an die Gesamtmenge Kokain nicht erinnern könne (pag. 515 Z. 26). Der Kokainhandel soll nun nur noch in der Woche nach dem Erstkontakt stattgefunden haben (pag. 514 f. Z. 39 f. «Und innerhalb einer Woche, bevor die Woche um war, kam er zurück mit seinem Bruder J.________.