222 Z. 397 f.). Offenbar hatte ihm seine Verteidigung bereits vorgängig über den neu vorgehaltenen Vorwurf in Kenntnis gesetzt, womit sich erklärt, weshalb der Beschuldigte sich nicht nach der Identität dieser Person erkundigte. Er schilderte daraufhin eine lange Geschichte, wie es zu diesem Kontakt gekommen sein soll. Die Geschichte erscheint wenig plausibel und konstruiert. So will er mit Kokain gehandelt haben, um das Vertrauen seines Um-