Offenbar versuchte er damit, eine Erklärung für die vorgefundenen, leeren Fingerlinge zu liefern. Auch hier passte er sein Aussageverhalten somit den ihm eröffneten Ermittlungserkenntnissen an. Erstmals direkt konfrontiert mit dem Vorwurf, dass er neben E.________ von einer weiteren männlichen Person belastet wird, mehrere hundert Gramm Kokain verkauft zu haben, stritt er dies ab, ohne sich nach der Identität der Person zu erkundigen (pag. 222 Z. 392 ff.). Auf die anschliessende Frage, wie diese Person dazu komme, solche Äusserungen zu machen, gab er an, dass er diesen Mann kenne, aber es nicht stimme, was dieser sage (pag. 222 Z. 397 f.).