Bei seiner Einvernahme vom 3. Juli 2019 sagte der Beschuldigte nun aus, das verpackte Kokain erst nach ein bis zwei Wochen, nachdem der Besitzer nicht gekommen sei, geöffnet zu haben (pag. 220 Z. 258 f. und 276 f.). Erstmals gab er zudem an, Verpackungsmaterial weggeworfen zu haben (pag. 220 Z. 259 f., 270 ff., 278 f. und 290). Dies aber erst, nachdem ihm eröffnet wurde, dass in seiner Wohnung zwei leere Fingerlinge mit der Aufschrift W.________ gefunden worden waren, und er danach gefragt wurde, wo der Inhalt der beiden leeren Fingerlinge sei (pag. 220 Z. 262). Offenbar versuchte er damit, eine Erklärung für die vorgefundenen, leeren Fingerlinge zu liefern.