18 Z. 209 ff.) und bestritt, jemals Kokain verkauft zu haben (pag. 19 Z. 234 ff.). Der Beschuldigte versuchte sich bei seiner zweiten Einvernahme somit gänzlich aus der Verantwortung zu ziehen und bestätigte nicht einmal mehr die beschönigenden «Eingeständnisse» aus seiner Einvernahme tags zuvor. Dass er dabei immer wieder davon sprach, dass er jetzt die Wahrheit sage bzw. sagen wolle und sich ganz allgemein für die von ihm begangenen Fehler entschuldigte, passt in dieses Bild. Bei seiner Einvernahme vom 3. Juli 2019 sagte der Beschuldigte nun aus, das verpackte Kokain erst nach ein bis zwei Wochen, nachdem der Besitzer nicht gekommen sei, geöffnet zu haben (pag.