Als Grund, weshalb er das Kokain in der Jacke aufbewahrte, nannte er erst – wenig plausibel – seine Vermutung, dass es vielleicht Kokain ist (pag. 17 Z. 172 ff.), und etwas später – gerade umgekehrt – sein Nichtwissen, dass es Kokain ist (pag. 18 Z. 206 f.). Im Widerspruch zu seinen früheren Aussagen sagte der Beschuldigte zudem aus, dass das bei ihm sichergestellte Kokain von Freunden bzw. Kollegen von V.________ abgeholt werden sollte (pag. 17 Z. 182 und 196) und nicht von V.________ selbst (pag. 195 Z. 76 ff.; 196 Z. 105 f. und 109 f.). Auch wollte er nun nichts mehr von einer zweiten, früheren Zwischenlagerung wissen (pag. 18 Z. 209 ff.)