_ zwecks Weiterverkaufs gekauft haben. Der Beschuldigten war sich offenbar bewusst, dass ein vollständiges Abstreiten aufgrund des sichergestellten Kokains und der mutmasslich vorhandenen weiteren Beweise keinen Sinn machen würde und bemühte sich in Schadensminderung, indem er seine Stellung bezüglich des sichergestellten Kokains (Aufbewahren für einen Freund) und seinen eigenen