196 Z. 105: «Ja, er hat auf mein Mobiltelefon angerufen»; pag. 196 Z. 112 ff.: «Hat er Sie auf Ihr persönliches Mobiltelefon [Samsung Galaxy] angerufen? <> Ich glaube nicht») und wann das Kokain abgeholt werden sollte (pag. 195 Z. 76 f.: «gesagt, dass die gestern kommen würden um es abzuholen»; pag. 196 Z. 109 f.: «würde er heute kommen»). Er gab hingegen zu, gewusst zu haben, dass es sich dabei um Kokain handelt (pag. 197 Z. 137), und sagte auf die Frage, wie oft schon Kokain bei ihm zwischengelagert worden sei, aus, dass es das zweite Mal gewesen sei (pag. 197 Z. 157 f.).