_ somit durchwegs als glaubhaft einzustufen, weshalb grundsätzlich auf diesen abgestellt werden kann. Was dies für die bestrittenen Punkte bedeutet (Auslandabwesenheit/Ferienvertretung, Identifizierung als J.________, Gesamtmenge Kokaingemisch und Reinheitsgrad des Kokains), wird nachfolgend erörtert (vgl. Ziff. II. 8.5.2 ff. hinten). Aussagen des Beschuldigten Bereits bei seiner tatnächsten Einvernahme bei der Polizei widersprach sich der Beschuldigte gleich mehrfach betreffend das sichergestellte Kokain, namentlich, auf welches Telefon der angebliche Besitzer des Kokains «V.________» ihn angerufen habe (pag. 196 Z. 105: «Ja, er hat auf mein Mobiltelefon angerufen»; pag.