Die Untersuchung beim Begleiter verlief positiv. Dieser führte mehrere Kokainfingerlinge in sich mit. Der Verdacht gegen den Beschuldigten konnte nicht erhärtet werden, so dass dieser damals wieder entlassen wurde (pag. 63). Schliesslich zeigen die wenigen Chatverläufe zwischen dem Beschuldigten und C.________ (U.________), die wiederhergestellt werden konnten oder nicht gelöscht wurden, eindrücklich, mit welcher Kadenz und in welcher Grössenordnung C.________ Kokain beim Beschuldigten bezog. So geht aus dem extrahierten Chatverlauf mit der Rufnummer .