Ziffer I.a. der Anklageschrift den folgenden Sachverhalt als erstellt: Das Gericht geht somit davon aus, dass sich der Beschuldigte im Zeitraum von ca. Anfang Mai 2018 bis 9. Mai 2019 im Bereich der Tram- und Bushaltestelle I.________ regelmässig mit C.________ traf und diesem dort jeweils 5 bzw. 10 Gramm Kokaingemisch mit einem durchschnittlichen Reinheitsgrad von mindestens 40% Kokainbase zu einem Verkaufspreis von Fr. 100.00 pro Gramm verkaufte, wobei er so an C.________ insgesamt 600 Gramm Kokaingemisch bzw. 240 Gramm reines Kokain veräusserte.