Für die «Ferienvertretung» im Zeitraum Januar/Februar 2019 zog die Vorinstanz weitere 80 Gramm ab (durchschnittlich 10 Gramm pro Woche), so dass eine Menge von 600 Gramm Kokaingemisch verblieb. In Bezug auf den Reinheitsgrad stellte die Vorinstanz auf den Wert von 40 % gemäss Anklageschrift bzw. Betäubungsmittelstatistik ab. Zusammenfassend erachtete die Vorinstanz betreffend Ziffer I.a.