_ traf (in den ersten beiden Monaten ca. alle 14 Tage, danach mindestens 1-2 Mal pro Woche, mit Ausnahme einer ca. zwei Monate dauernden Auslandabwesenheit des Beschuldigten im Januar/Februar 2019 und zwei je eine Woche dauernden Ferienabwesenheiten von C.________ im Juni 2018 und im Oktober 2018) und diesem dort jeweils 5 bzw. 10 Gramm Kokaingemisch mit einem durchschnittlichen Reinheitsgrad von mindestens 40 % Cocain Base zu einem Verkaufspreis von Fr. 100.-- pro Gramm verkaufte, wobei er dergestalt an C.________ insgesamt mindestens 700 g Kokaingemisch bzw. mindestens 280 g reines Kokain veräusserte.