indem sich der Beschuldigte in der genannten Zeitspanne im Bereich der Tram- und Bushaltestelle I.________ regelmässig mit C.________ traf (in den ersten beiden Monaten ca. alle 14 Tage, danach mindestens 1-2 Mal pro Woche, mit Ausnahme einer ca. zwei Monate dauernden Auslandabwesenheit des Beschuldigten im Januar/Februar 2019 und zwei je eine Woche dauernden Ferienabwesenheiten von C.___