Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 10. Dezember 2021 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. des Schuldspruchs wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Besitz von 113g Kokaingemisch (48,6g reines Kokain); 2. der weiteren Verfügungen betreffend Einziehung und Rückgabe diverser Gegenstände und Verrechnung der Ersatzforderung. 6 II.