Es sei festzustellen, dass das Urteil vom 10. Dezember 2021 des Regionalgerichts Bern-Mittelland insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.________ schuldig gesprochen worden ist wegen Besitz von 113g Kokaingemisch (48.6g reines Kokain) am 09. Mai 2019 (Ziffer 1.4. des Urteils); 2. die Vernichtung und Rückgabe diverser Gegenstände (Ziffer IV.1. und IV.2. des Urteils) und die Verrechnung der Ersatzforderung (Ziffer IV.3. des Urteils) beschlossen worden ist;