1. Zu einer Freiheitsstrafe von 35 Monaten. Davon sind 15 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 20 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. Die Untersuchungshaft von 72 Tagen (09. Mai 2019 bis 19. Juli 2019) wird auf die zu vollziehende Teilstrafe angerechnet. 2. Zu den Verfahrenskosten von CHF 16'728.00, sich zusammensetzend aus (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung): 2 Die Gebühren setzen sich zusammen aus: