4. Mündlich eröffnet und begründet: - dem Beschuldigten/Berufungsführer Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer - der Strafklägerin - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV), Migrationsdienst des Kantons Bern (nur Dispositiv) - dem Staatssekretariat für Migration (SEM) - Fürsprecher C.________ (nur Dispositiv betreffend Ziff. III. 1. vorne)