36 2. Zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten (1/7), insgesamt ausmachend CHF 1’177.55 (inklusive Gebühr für die schriftliche Urteilsbegründung). 3. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 2'500.00. III. Weiter wird verfügt: 1. Die Entschädigung des früheren amtlichen Verteidigers von A.________, Fürsprecher C.________, wurde/wird für das erst- bzw. oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: