unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (4/7), insgesamt bestimmt auf CHF 4'710.25 (inklusive Gebühr für die schriftliche Urteilsbegründung), an den Kanton Bern. C. im Zivilpunkt weiter verfügt wurde: 1. Infolge der Einstellung eines Teils des Strafverfahrens sowie dem Umstand, dass die beschuldigte Person mehrfach freigesprochen wurde, wird die Zivilklage der Privatklägerin B.________ auf den Zivilweg verwiesen (Art. 126 Abs. 2 StPO). 2. Für den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der Drohung, begangen am ca. 31.08.2018 in .________ z. N. B.________,