unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (2/7), insgesamt bestimmt auf CHF 2'355.20 (inklusive Gebühr für die schriftliche Urteilsbegründung), an den Kanton Bern. B. A.________ freigesprochen wurde: 1. von der Anschuldigung der Tätlichkeiten, angeblich mehrfach begangen in der Zeit vom 23.12.2018 bis 31.12.2018 in .________ und .________ z. N. B.________, 2. von der Anschuldigung der einfachen Körperverletzung, angeblich mehrfach begangen am 09.05.2018 und ca. am 31.08.2018 in .________ z. N. B.________,