fälschlicherweise die falschen Löschfristen aufgeführt wurden. Die erkennungsdienstliche Erfassung des Beschuldigten und die Erstellung eines DNA-Profils erfolgten am 21. Januar 2019 aufgrund der dem Beschuldigten zur Last gelegten Vergewaltigung (vgl. pag. 633 ff.). Mit Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 11. September 2019 (BM 19 2504) wurde das Verfahren betreffend mehrfacher Vergewaltigung eingestellt (pag. 843 ff.). Folglich sind das erstellte DNA-Profil (PCN .________) sowie die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN .________) ein Jahr nach Rechtskraft der Einstellung zu löschen (Art.