31 gesetzt und Fürsprecher C.________ vom Kanton Bern entsprechend entschädigt. Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecher C.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten somit noch mit CHF 9'216.95. Es wird festgestellt, dass Fürsprecher C.________ im erstinstanzlichen Verfahren auf die Geltendmachung der Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar verzichtet hat.