1206, S. 53 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung führte der Beschuldigte aus, er habe in den letzten Monaten nicht gearbeitet (pag. 1373 Z. 7). Sein nächstes Einkommen erwarte er, sobald sein Podcast aufgeschaltet sei. Er rechne mit einem Lohn von mindestens 1'000.00 Euro monatlich (pag. 1375 Z. 9 ff.). Eine Tagessatzhöhe von CHF 30.00 erscheint angesichts der finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten angemessen.