14. Asperation für die versuchte Nötigung 14.1 Objektive Tatkomponenten Zum Ausmass des verschuldeten Erfolges ist festzuhalten, dass der Beschuldigte unangemeldet am Arbeitsplatz der Privatklägerin auftauchte und von ihr verlangte, dass sie rauskommen soll. Der Beschuldigte insistierte so lange, bis die Privatklägerin die Polizei avisierte. Zudem schaltete sich der Arbeitgeber der Privatklägerin ein und schickte die Privatklägerin nach Hause.