Es kann deshalb bereits an dieser Stelle vorweggenommen werden, dass vorliegend eine Gesamtgeldstrafe auszufällen ist. Entsprechend der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist zunächst der Strafrahmen für die schwerste Straftat zu bestimmen und alsdann die Einsatzstrafe für die schwerste Tat innerhalb dieses Strafrahmens festzusetzen (Urteil des Bundesgerichts 6B_1079/2016 vom 21. März 2017 E. 1.3 mit Hinweisen). Die Vorinstanz erachtete korrekterweise die vollendete Drohung, die in Zusammenhang mit einem Würgevorgang erfolgte, als schwerwiegender als die versuchte Nötigung (pag.