Zudem gab E.________ zu Protokoll, der Beschuldigte habe bis zu diesem Vorfall einen sehr guten Eindruck auf ihn gemacht (pag. 1095 Z. 30 f.). Er (E.________) habe gehört, was der Beschuldigte im Kosovo erlebt habe und habe ihm seine Freundschaft anbieten wollen (pag. 226 Z. 67). Der Beschuldigte gab an, er habe E.________ immer wie einen Vater angesehen (pag. 1380 Z. 43). Es ist deshalb nicht ersichtlich, weshalb E.________ den Beschuldigten zu Unrecht belasten soll-