Der Beschuldigte hingegen begnügte sich damit, den Vorfall zu bestreiten, und darauf hinzuweisen, dass die Privatklägerin mehrmals Gewalt gegen ihn angewandt habe. Seine Aussage, wonach die Privatklägerin keine Frau sei, die Gewalt gegen sich zulasse (pag. 1123 Z. 43), widerspricht seinen WhatsApp-Nachrichten im Jahr 2017, in denen er der Privatklägerin wiederholt mit Schlägen drohte und ihr schrieb, dass er es ihr schon einmal getan habe und sie nicht genug bekommen habe (pag. 420). Auch anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung bestritt der Beschuldigte den Vorfall und die ihm zur Last gelegte Drohung (pag. 1376 Z. 2 ff.; pag. 1377 Z. 7 ff.).