Schliesslich fällt dieser Vorfall in eine Zeit (Ende August 2018), in der die Privatklägerin und der Beschuldigte eine angespannte und konfliktbehaftete Beziehung führten, wie von beiden wiederholt ausgeführt wurde. Dies hing mit der unklaren Aufenthaltssituation des Beschuldigten, den engen finanziellen Verhältnissen und der «Langeweile» beim Beschuldigten, der keine sozialen Kontakte hatte und nicht arbeiten konnte, zusammen. Auch dies spricht dafür, dass sich ein solcher Vorfall ereignet hat. Der Beschuldigte hingegen begnügte sich damit, den Vorfall zu bestreiten, und darauf hinzuweisen, dass die Privatklägerin mehrmals Gewalt gegen ihn angewandt habe.