Die Privatklägerin hingegen schilderte die Situation, in der es zur Drohung gekommen sei, sehr detailliert und ihre Aussagen weisen diverse weitere Realkriterien auf […]. Betreffend die konkrete Drohung beschrieb sie ihren Gefühlszustand starker Angst sehr anschaulich. Auch grenzte sie den konkreten Vorfall deutlich von allen anderen Drohungen, welche in der Beziehung zahlreich gewesen sein sollen, ab, so sagte sie, er habe in dem Moment sicher gesagt, dass er sie umbringen werde. Ob er das vorher oder nachher auch gesagt habe, könne sie heute nicht mehr sagen. Auch habe sie die Drohungen nicht so ernst genommen bis zu dem Tag, als er sie gewürgt habe.