Die Verteidigung brachte anlässlich des Plädoyers an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vor, die Privatklägerin zeige ein widersprüchliches und aggravierendes Aussageverhalten. Die untereinander ausgetauschten E-Mails und Chats würden zeigen, dass Drohungen und derbe Äusserungen zum Alltag gehört hätten. Bereits im Jahr 2017 habe es Todesdrohungen gegeben. Weiter zeige die Art, wie die Privatklägerin auf die Drohungen reagiert habe, dass sie keine Angst gehabt habe.