14 8. Vorwurf der Drohung 8.1 Ausgangslage Dem Beschuldigten wird in Ziff. 3.1 des Strafbefehls vom 13. Januar 2020 Drohung, begangen ca. am 31. August 2018, vorgeworfen, indem er der Privatklägerin gesagt habe, dass er sie umbringen werde, bevor er gehe, was die Privatklägerin im Zusammenhang mit der vorliegenden Würgesituation stark geängstigt habe (pag. 941). Die im Sachverhalt erwähnte Würgessituation betrifft einen Vorwurf der einfachen Körperverletzung (pag. 941, Ziff. 2.2 des Strafbefehls).