198 Z. 199 ff.). Dass die Privatklägerin keinen Kontakt mit ihrer Familie mehr gehabt habe, hätten die Privatklägerin und er gemeinsam entschieden, da deren Familie keinen Respekt ihm gegenüber gezeigt habe (EV StA vom 17. April 2019: pag. 178 f. Z. 194 ff.; vgl. del. EV J.________ vom 1. März 2019: pag. 219 Z. 65 ff.). Auch an der oberinstanzlichen Verhandlung stellte sich der Beschuldigte als Opfer dar. So schilderte er, seine derzeitige Arbeitslosigkeit habe sehr viel mit dem vorliegenden Verfahren zu tun. Wenn bei einem Journalisten solche Anschuldigungen publik würden, zerstöre dies seine ganze Karriere (EV OG vom 16. November 2023: pag. 1373 Z. 23 ff.).