13 die aber nicht so gemeint seien, dass man sie tatsächlich umsetzen würde. Das sei eher kulturell bedingt (EV OG vom 16. November 2023: pag. 1376 Z. 28 ff.). Der Beschuldigte bestätigte zwar auf Vorhalt der Aussagen von H.________, dass er nicht gewollt habe, dass die Privatklägerin und H.________ Kontakt zusammen hätten.