45 Z. 52 f.). Auf Vorhalt der WhatsApp Chats zwischen ihm und der Privatklägerin aus dem Jahr 2017, erklärte der Beschuldigte, es habe Momente gegeben, in denen er ausser sich gewesen sei. Er habe aus Nervosität so reagiert. Es seien nur Worte. Er sei nicht so schlimm, wie es hier stehe. Die Privatklägerin habe dies ausgenutzt und gegen ihn verwendet. Sie habe ihm gesagt, er sei kein Mann, er sei Dreck und zu nichts fähig. Diese Chats seien nur eine Momentaufnahme. Es gebe Millionen Fälle, in denen die Privatklägerin genau gleich zu ihm gewesen sei. Sie habe ihm gegenüber Fluchwörter benutzt (EV StA vom 17. April 2019: pag. 183 Z. 348 ff.).