Z. 43 ff.). Auf Vorhalt der von der Privatklägerin eingereichten Fotos mit angeblicher Zigarettenausdrückverletzung auf der linken Handwurzel sowie mit blauem Unterarm rechts, verneinte der Beschuldigte, der Privatklägerin einen Fleck mit der Zigarette gemacht zu haben. Er habe diese Verletzung noch nie an der Privatklägerin gesehen. Zum blauen Unterarm erklärte der Beschuldigte, dass die Privatklägerin eine sehr empfindliche Haut habe und sofort blaue Flecken bekomme. Sie habe ihn auch manchmal gebissen. Sie hätten sich «aus Spielerei», «wegen der Liebe» und nicht «wegen Gewalt» so behandelt. Die Fotos seien in Kosovo oder Albanien aufgenommen worden (EV StA vom 17. April 2019: pag.