12 2019: pag. 204 Z. 85 ff.; pag. 205 Z. 105 f.; pag. 208 Z. 256 f.). Der Beschuldigte schilderte weiter, die Privatklägerin habe ihn geschlagen und gestossen. Er sei emotional sehr schwach und verloren gewesen. Die Polizei habe gesehen, dass es ihm schlecht gegangen sei. (EV StA vom 17. April 2019: pag. 186 Z. 482 ff.). Er habe die Privatklägerin nie geschlagen, sie jedoch habe ihn ab und zu geschlagen oder gestossen (EV StA vom 17. April 2019: pag. 178 Z. 171 f., Z. 183 f.). Die Privatklägerin sei ihm gegenüber sehr grob, zum Teil auch gewalttätig gewesen.