Auf Vorhalt der Aussagen von F.________, einer ehemaligen Nachbarin, wonach diese gesehen habe, wie er der Privatklägerin am 5. Dezember 2018 draussen vor dem Haus mehrfach (drei bis fünf Mal) mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen habe, erwiderte der Beschuldigte, er wünschte sich, dass es dort eine Kamera gebe. Wenn er das tatsächlich gemacht hätte, dann dürfe man ihn sein Leben lang ins Gefängnis stecken (EV StA vom 17. April 2019: pag. 177 Z. 141 ff.; vgl. auch delegierte EV F.________ vom 24. Januar 2019: pag. 203 Z. 32 ff.; pag. 204 Z. 68 ff.; pag. 207 f. Z. 243 ff.). Auf Vorhalt der Aussagen von F.___