Dass diese blauen Flecken tatsächlich von der Privatklägerin stammen können, ist aber kaum möglich, da er seit dem 23. Dezember 2018, also knapp einen Monat vor seiner Einvernahme, keinen Kontakt mehr mit der Privatklägerin hatte. Auf Vorhalt der Aussagen von F.________, einer ehemaligen Nachbarin, wonach diese gesehen habe, wie er der Privatklägerin am 5. Dezember 2018 draussen vor dem Haus mehrfach (drei bis fünf Mal) mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen habe, erwiderte der Beschuldigte, er wünschte sich, dass es dort eine Kamera gebe.