159 Z. 138 ff.). Er habe immer noch Spuren, die sie ihm hinterlassen habe. Seiner Meinung nach sei sie die Gewalttätige (pag. 159 Z. 151 ff.). Der Beschuldigte zeigte dabei zwei fingerspitzengrosse blaue Flecken am linken Ober- und Unterarm sowie einen fünffranken grossen Fleck auf der linken Hand, welcher von einem Biss der Privatklägerin stammen solle (pag. 160 Z. 155 ff.). Dass diese blauen Flecken tatsächlich von der Privatklägerin stammen können, ist aber kaum möglich, da er seit dem 23. Dezember 2018, also knapp einen Monat vor seiner Einvernahme, keinen Kontakt mehr mit der Privatklägerin hatte.