159 Z. 108 ff.). Es habe Bedrohungen und schmutzige Worte gegeben, aber gegenseitig (EV StA vom 17. April 2019: pag. 175 ff.). Er sei ein bisschen eifersüchtig, aber die Privatklägerin sei extrem eifersüchtig und eifersüchtiger als er (Haft-EV StA vom 22. Januar 2019: pag. 94 ff.). Auf Frage nach Tätlichkeiten gegenüber der Privatklägerin gab der Beschuldigte an, die Privatklägerin sei nicht eine Frau, die so etwas mit sich machen lasse. Wenn sie ihn geschubst habe, habe er sie auch geschubst. Einmal habe er sie auch geohrfeigt. Er habe jedoch mehrere Ohrfeigen von ihr erhalten (pag. 159 Z. 138 ff.).