7.2 Aussageverhalten des Beschuldigten Der Beschuldigte neigte in seinen Einvernahmen dazu, sich als Opfer und die Privatklägerin in einem schlechten Licht darzustellen. Auf konkrete Vorwürfe bezogen machte der Beschuldigte in der Regel oberflächliche, ausweichende Antworten und ging oft zum Gegenangriff auf die Privatklägerin über. So gab er auf Frage, ob er die Privatklägerin bedroht oder beschimpft habe, an, die Privatklägerin respektive deren Vater habe ihn bedroht. Zudem habe die Privatklägerin ihn beschimpft. Beschimpfungen habe es von beiden Seiten gegeben (pol. EV vom 21. Januar 2019: pag. 159 Z. 108 ff.).