10 7. Aussageverhalten 7.1 Aussageverhalten der Privatklägerin Wie bereits dargelegt, sind die Aussagen der Privatklägerin aufgrund der Entstehungsgeschichte ihrer Strafanzeige mit Vorsicht zu würdigen. Was die einzelnen Vorwürfe betrifft, so hat die Privatklägerin zumindest in Bezug auf die vorgeworfenen Vergewaltigungen ein Aggravationsverhalten an den Tag gelegt (vgl. dazu auch die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 11. September 2019 [pag. 843 ff., insbesondere pag. 850 f.]).