Sie sei schwanger gewesen (E-Mail vom 15. Januar 2019, pag. 364). Sie schickte ihm auch ein Bild eines Schwangerschaftstestes (E-Mail vom 17. Januar 2019, pag. 367). - pag. 360, pag. 363: Die Privatklägerin schrieb dem Beschuldigten auch, dass sie es wegen ihm mit ihrer Familie verdorben habe, dass sie wegen ihm Schulden habe und dass sie niemanden ausser ihn habe (E-Mails vom 8. und vom 14. Januar 2019). - pag. 354 f., pag. 357: Die Privatklägerin schrieb am 7. Januar 2019, dass sie zur Polizei gehen werde und melde, dass er geflohen sei, so dass er international gesucht werde.