351), dass ihr Baby und der Beschuldigte verschwunden seien (E-Mail vom 6. Januar 2019, pag. 353), dass sie wegen Stress ihr Baby verloren hätten (E-Mail vom 7. Januar 2019, pag. 354), dass es keine Lüge sei, dass sie ihr Baby verloren habe und dass es in neun Monaten zur Welt gekommen wäre (E-Mail vom 7. Januar 2019, pag. 358). Weiter schrieb die Privatklägerin dem Beschuldigten, dass er ihr Baby umgebracht habe und ihn ihr Baby nicht interessiere. Jedoch schrieb sie ihm auch, dass sie ihn liebe und er zurückkehren solle (E-Mails vom 7. und 8. Januar 2019, pag. 359 f.). Sie sei schwanger gewesen (E-Mail vom 15. Januar 2019, pag. 364).