Nachdem der Beschuldigte der Privatklägerin am 24. Dezember 2018 geschrieben hatte, dass er Asyl angemeldet habe (pag. 335), suchte die Privatklägerin ihn am darauffolgenden Tag in den Asylheimen, wurde in Basel zwar fündig, sie wurde aber nicht ins Bundesasylzentrum hineingelassen und der Beschuldigte wollte nicht zu ihr hinauskommen.